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Die Bayerische Architektenkammer wird vertreten durch die Präsidentin Prof. Lydia Haack.
V.i.S.d.P.:
Rechtsanwältin Sabine Fischer, Hauptgeschäftsführerin, Justitiarin
Rechtsgrundlage:
Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und Bayerische Ingenieurekammer Bau (Baukammerngesetz – BauKaG)
Rechtsaufsichtsbehörde:
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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